Bei der Bedienung eines Smartphones fällt es nicht so auf, wie sehr man sein Handeln auf das Gerät ausgerichtet hat, denn man handelt hier nur mit den Fingern – oder auch nur mit dem Daumen und ist in seiner restlichen Körperbewegung frei. Im Prinzip ist es aber dasselbe. Wir passen unser Handeln dem Gerät / Gegenstand an und nicht umgekehrt: der Gegenstand passt sich an übliches menschliches Handeln an, selbst wenn man beim Design Wert auf die sog. Usability gelegt hat.
Handlungen, tätliche Verrichtungen sind auch Kulturpraktiken. Man gestikuliert, macht bestimmte Armbewegungen etc. Vergleicht man die handelnde Bewegung beim z.B. Malen eines Bildes mit der beim Bedienen eines Automaten, wird deutlich, dass ersteres vielfältig ist und von der eigenen Absicht bestimmt, während zweiteres ein Abhandeln vorgegebener Abläufe ist.
Ob und was es ggf. mit Menschen macht, die überwiegend solche Vorgaben abhandeln, soll mit den Handlungsordnungs- Kunstwerken gar nicht geklärt werden, sondern es soll nur darauf aufmerksam gemacht werden, dass Handeln verschiedene Ausprägungen haben kann und die Frage aufwerfen, wer eigentlich das Handeln bestimmt: der Mensch oder das Ding?
Eine ausführliche Beschreibung zum Handlungsordnungsobjekt “Durchwurfkasten” gibt es hier